ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für geführte Berg- und Skitouren, Kurse und alpine Veranstaltungen von
Thomas Gruber
staatlich geprüfter Berg- und Skiführer
schrittweise
Thomas Gruber
Strabonstraße 40
6900 Bregenz
E-Mail: bergfuehrer@schrittweise-erleben.at
Telefon: +43 6703586223
Stand: August 2026
1.ANBIETER UND GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über geführte Berg- und Skitouren, Klettertouren, Klettersteige, Hochtouren, Ski- und Freeridetouren, Wanderungen, Kurse und sonstige alpine Veranstaltungen, die von Thomas Gruber, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer, unter der Geschäftsbezeichnung „schrittweise“ angeboten und durchgeführt werden.
Vertragspartner des Gastes ist:
Thomas Gruber
staatlich geprüfter Berg- und Skiführer
Strabonstraße 40
6900 Bregenz
E-Mail: bergfuehrer@schrittweise-erleben.at
Telefon: +43 6703586223
Nachfolgend wird Thomas Gruber als „Bergführer“ bezeichnet.
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
2.VERTRAGSABSCHLUSS
Die Darstellung einer Tour oder eines Kurses auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern die Veranstaltung nicht ausdrücklich zur unmittelbaren Onlinebuchung angeboten wird.
Bei einer individuellen Anfrage gibt der Gast mit seiner Buchungserklärung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der anschließenden Buchungsbestätigung durch den Bergführer zustande.
Bei einer Onlinebuchung gibt der Gast durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Buchungsschaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Buchungsbestätigung zustande.
Bucht eine Person für mehrere Teilnehmer, bestätigt sie, zur Buchung für diese Personen berechtigt zu sein. Sie verpflichtet sich, allen Teilnehmern die Tourenbeschreibung, Teilnahmevoraussetzungen und diese AGB weiterzugeben.
3.LEISTUNGSUMFANG
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Touren- oder Kursbeschreibung, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind insbesondere folgende Leistungen nicht im Führungspreis enthalten:
-
An- und Abreise
-
Bergbahnen und sonstige Beförderungsmittel
-
Unterkunft und Verpflegung
-
Hütten- und Hotelkosten
-
Leihausrüstung
-
Versicherungen
-
persönliche Ausgaben
-
gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Spesen des Bergführers
Ist in der Ausschreibung ausdrücklich ein Gesamtpreis einschließlich einzelner Zusatzleistungen angegeben, sind nur die dort konkret genannten Leistungen enthalten.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden vor der Buchung oder Beauftragung offengelegt.
4.FREMDLEISTUNGEN UND PAUSCHALREISEN
Unterkünfte, Bergbahnen, Transfers und andere Leistungen können im Namen und auf Rechnung des Gastes reserviert oder vermittelt werden. In diesem Fall kommt der jeweilige Vertrag unmittelbar zwischen dem Gast und dem betreffenden Leistungsträger zustande. Für diese Leistungen gelten zusätzlich die Geschäfts- und Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind vom Gast zu tragen, sofern er vor der Buchung über diese Kosten oder deren Berechnungsgrundlage informiert wurde.
Werden mehrere Reiseleistungen gemeinsam oder zu einem Gesamtpreis angeboten, können die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes zur Anwendung kommen. Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes bleiben in jedem Fall unberührt.
5.PREISE UND ZAHLUNG
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Der vereinbarte Preis ist innerhalb der auf der Rechnung oder Buchungsbestätigung angegebenen Frist zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen kann der gesamte Betrag sofort fällig werden.
Der Bergführer kann eine angemessene Anzahlung verlangen. Wird in der Buchungsbestätigung festgelegt, dass die Reservierung erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich wird, ist die Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist zu leisten.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Bergführer nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
6.TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Jeder Teilnehmer muss die in der Tourenbeschreibung genannten körperlichen, gesundheitlichen, konditionellen und technischen Voraussetzungen erfüllen.
Der Gast ist verpflichtet, den Bergführer bereits vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß über gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen, Verletzungen, Allergien, Medikamenteneinnahme, mangelnde Erfahrung oder andere Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung der Tour relevant sein können.
Insbesondere Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, starke Höhenprobleme, akute Beschwerden oder andere gesundheitliche Risiken sind vor Tourbeginn bekannt zu geben.
Der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, welche die Wahrnehmungs- oder Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, ist vor und während der Tour untersagt.
Der Bergführer ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Tour auszuschließen oder die Tour abzubrechen, wenn:
-
die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
-
unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
-
sicherheitsrelevante Anweisungen nicht befolgt werden,
-
die notwendige Ausrüstung fehlt oder ungeeignet ist oder
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die Sicherheit des Teilnehmers, der Gruppe oder Dritter gefährdet wird.
In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit die mangelnde Teilnahmefähigkeit oder der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.MINDERJÄHRIGE TEILNEHMER
Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen.
Je nach Schwierigkeit und Charakter der Tour kann der Bergführer verlangen, dass Minderjährige von einem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen geeigneten volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden.
Der Bergführer entscheidet unter Berücksichtigung von Alter, Erfahrung, körperlicher Leistungsfähigkeit und Tourenanforderungen, ob eine Teilnahme möglich ist.
8.AUSRÜSTUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Die in der Tourenbeschreibung angeführte Ausrüstung ist vollständig und in funktionsfähigem Zustand mitzubringen.
Der Bergführer ist berechtigt, ungeeignete, beschädigte oder nicht normgerechte Ausrüstung abzulehnen. Fehlende Ausrüstung kann nach vorheriger Vereinbarung und abhängig von der Verfügbarkeit gegen Entgelt ausgeliehen werden.
Die Teilnehmer verpflichten sich:
-
den Anweisungen des Bergführers Folge zu leisten,
-
auf die anderen Gruppenmitglieder Rücksicht zu nehmen,
-
die vereinbarten Treff- und Startzeiten einzuhalten,
-
sicherheitsrelevante Wahrnehmungen unverzüglich mitzuteilen und
-
mit der bereitgestellten Ausrüstung sorgfältig umzugehen.
Für schuldhaft beschädigte oder verlorene Leihausrüstung haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.ÄNDERUNGEN DES TOURENVERLAUFS
Touren im Gebirge sind von Wetter, Schnee-, Eis- und Lawinenverhältnissen, den örtlichen Bedingungen, der Leistungsfähigkeit der Teilnehmer und weiteren nicht vollständig vorhersehbaren Umständen abhängig.
Der Bergführer entscheidet nach fachlicher Einschätzung und unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit über:
-
die endgültige Routenwahl,
-
notwendige Änderungen des Tourenziels,
-
die Durchführung einer Ersatztour,
-
die Startzeit,
-
den Einsatz bestimmter Ausrüstung,
-
Pausen und Umkehrzeitpunkt sowie
-
einen möglichen Abbruch der Tour.
Eine Änderung des Tourenziels oder der Route stellt keinen Leistungsmangel dar, wenn sie aus Sicherheitsgründen, aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse oder wegen der Leistungsfähigkeit der Gruppe erforderlich und für den Gast zumutbar ist.
Wird eine gleichwertige oder zumutbare Ersatztour durchgeführt, bleibt der vereinbarte Führungspreis grundsätzlich bestehen.
Ein bestimmter Gipfel, eine bestimmte Route oder ein sonstiges Tourenziel kann aufgrund der Besonderheiten des Bergsports nicht garantiert werden.
10.MINDESTTEILNEHMERZAHL
Bei ausgeschriebenen Gruppentouren kann eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen werden. Diese wird in der jeweiligen Tourenbeschreibung bekannt gegeben.
Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Bergführer die Tour bis spätestens 10 Tage vor Tourbeginn absagen. Bereits für die Tour bezahlte Beträge werden vollständig zurückerstattet.
Bei Buchungen, die innerhalb von 10 Tagen vor Tourbeginn erfolgen, kommt der Vertrag erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung durch den Bergführer zustande. Die Tour wird nur bestätigt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bereits erreicht ist oder der Bergführer die Durchführung unabhängig davon ausdrücklich zusagt.
Alternativ kann den angemeldeten Teilnehmern die Durchführung der Tour gegen einen einvernehmlich vereinbarten Aufpreis angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Annahme dieses Angebots besteht nicht.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit die Absage nicht vom Bergführer schuldhaft verursacht wurde. Kosten für selbst gebuchte Anreise, Unterkunft, Ausrüstung oder andere Leistungen werden nur ersetzt, wenn dafür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
11.RÜCKTRITT UND STORNIERUNG DURCH DEN GAST
Ein Rücktritt muss schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung beim Bergführer eingeht.
Sofern in der jeweiligen Tourenausschreibung keine abweichenden Bedingungen angegeben sind, gelten folgende Stornokosten:
-
bis 30 Tage vor Tourbeginn: 20 % des vereinbarten Führungspreises
-
29 bis 15 Tage vor Tourbeginn: 50 % des vereinbarten Führungspreises
-
ab 14 Tage vor Tourbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Führungspreises
Zusätzlich können tatsächlich entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten anfallen, insbesondere für Hütten, Hotels, Bergbahnen oder Transfers, sofern diese im Auftrag des Gastes gebucht wurden und nicht bereits durch die Stornopauschale abgegolten sind.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann der frei gewordene Platz vollständig anderweitig vergeben werden, werden die Stornokosten entsprechend reduziert. Eine angemessene Bearbeitungsgebühr sowie tatsächlich entstandene Fremdkosten können einbehalten werden.
Der Gast kann nach vorheriger Zustimmung des Bergführers eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern diese alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Zwingende gesetzliche Übertragungsrechte bleiben unberührt.
Der Abschluss einer Reise- oder Stornoversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
12.KRANKHEIT UND PERSÖNLICHE VERHINDERUNG
Krankheit, Verletzung, berufliche Verpflichtungen, Verkehrsbehinderungen, verpasste Anschlüsse oder andere persönliche Gründe des Gastes befreien grundsätzlich nicht von den vereinbarten Stornokosten.
Dies gilt auch, wenn ein Gast eine Tour vorzeitig beendet oder einzelne Leistungen nicht in Anspruch nimmt, sofern der Grund nicht vom Bergführer zu vertreten ist.
Dem Gast bleibt auch in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.VERSPÄTUNG DES GASTES
Der Gast ist verpflichtet, rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.
Bei einer Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Tourendauer oder auf Durchführung des ursprünglich geplanten Tourenziels.
Kann die Tour aufgrund einer erheblichen Verspätung nicht mehr durchgeführt werden, wird dies grundsätzlich wie eine kurzfristige Stornierung behandelt, sofern die Verspätung vom Gast zu vertreten ist.
Der Gast hat den Bergführer über eine absehbare Verspätung unverzüglich zu informieren.
14.ABSAGE ODER ABBRUCH DURCH DEN BERGFÜHRER
Der Bergführer kann eine Tour absagen, ändern oder abbrechen, wenn eine sichere Durchführung nach seiner fachlichen Einschätzung nicht möglich oder nicht vertretbar ist.
Dies gilt insbesondere bei:
-
ungünstigen Wetterbedingungen,
-
erhöhter Lawinen-, Steinschlag- oder Absturzgefahr,
-
schlechten Schnee-, Eis- oder Geländeverhältnissen,
-
behördlichen Sperren,
-
höherer Gewalt,
-
Erkrankung oder Unfall des Bergführers,
-
unzureichender Eignung oder Ausrüstung eines Teilnehmers oder
-
sonstigen sicherheitsrelevanten Umständen.
Kann die Tour vor Beginn aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt und keine zumutbare Ersatztour angeboten werden, wird der bezahlte Führungspreis zurückerstattet. Tatsächlich entstandene und nicht rückerstattbare Fremdkosten können abgezogen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Bergführer diese Kosten nicht selbst zu vertreten hat.
Muss eine bereits begonnene Tour aus Wetter-, Sicherheits- oder sonstigen nicht vom Bergführer zu vertretenden Gründen geändert oder abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung. Noch nicht erbrachte und ersparte Leistungen werden angemessen berücksichtigt.
Sagt der Bergführer die Tour aus persönlichen Gründen ab und kann kein geeigneter Ersatzbergführer gestellt werden, wird der bereits bezahlte Führungspreis vollständig zurückerstattet.
Zwingende gesetzliche Schadenersatzansprüche des Gastes bleiben unberührt.
15.EINSATZ EINES ERSATZBERGFÜHRERS
Ist der ursprünglich vorgesehene Bergführer verhindert, kann die Tour nach vorheriger Information des Gastes von einem anderen entsprechend qualifizierten und befugten Bergführer durchgeführt werden.
Die Rechte des Gastes bleiben davon unberührt. Ist der Einsatz eines Ersatzbergführers für den Gast nicht zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten. Bereits für die Führung bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
16.ALPINE RISIKEN UND EIGENVERANTWORTUNG
Bergsport ist trotz sorgfältiger Planung und professioneller Führung mit besonderen Gefahren verbunden.
Dazu zählen insbesondere:
-
Absturz,
-
Steinschlag,
-
Lawinen,
-
Spaltensturz,
-
Wetterumschwung,
-
Kälte und Hitze,
-
Höhenprobleme,
-
unvorhersehbare Veränderungen der Verhältnisse sowie
-
Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Diese Risiken können auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Jeder Teilnehmer trägt im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten und der Anweisungen des Bergführers Mitverantwortung für sein Verhalten.
Die Eigenverantwortung des Teilnehmers entbindet den Bergführer nicht von seinen gesetzlichen Pflichten.
17.HAFTUNG
Die Haftung des Bergführers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die ausschließlich auf allgemeinen, unvermeidbaren und nicht vom Bergführer schuldhaft verursachten alpinen Risiken beruhen, besteht keine Haftung.
Eine Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Ebenso bleiben Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unberührt.
Der Bergführer haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, sofern ihn daran kein Verschulden trifft.
18.VERSICHERUNG
Der Bergführer verfügt über die für seine berufliche Tätigkeit vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Die Teilnehmer sind selbst für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz verantwortlich.
Empfohlen werden insbesondere:
-
Unfallversicherung,
-
Krankenversicherung mit Gültigkeit im jeweiligen Tourengebiet,
-
Versicherung für Such-, Rettungs- und Bergungskosten,
-
Rücktransportversicherung sowie
-
Reise- und Stornoversicherung.
Bei Touren im Ausland ist vom Gast vorab zu prüfen, ob sein persönlicher Versicherungsschutz auch im betreffenden Land gilt.
19.FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern werden nur mit deren Zustimmung für Werbe-, Website- oder Social-Media-Zwecke verwendet.
Eine erteilte Zustimmung kann für zukünftige Veröffentlichungen jederzeit widerrufen werden. Bereits rechtmäßig veröffentlichte Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden.
Die datenschutzrechtlichen Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
20.RÜCKTRITTSRECHT BEI ONLINEBUCHUNGEN
Bei Verträgen über Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Der Gast wird darüber vor Abgabe seiner verbindlichen Buchungserklärung informiert.
Für Leistungen ohne fest vereinbarten Termin gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
21.DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.
22.ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Schutzbestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Klagen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Für Verträge mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Bergführers vereinbart.
23.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform, soweit keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften entgegenstehen.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben durch diese AGB unberührt.
